Sicherheit und Zertifizierung
Qualität und Datensicherheit sind elementar, wenn sensible Informationen ausgetauscht werden, die nicht für fremde Augen und Ohren bestimmt sind. Unser Anspruch ist es deshalb, Ihnen die sicherste Telefonkonferenz und die sichersten virtuellen Events am deutschen Markt anzubieten. Hierfür haben wir ein umfassendes Sicherheitskonzept entwickelt, das sämtliche Phasen der Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung unserer Konferenzen umfasst.
TÜV-zertifizierte Informationssicherheit nach ISO/IEC 27001:2013
Beauftragter für Datenschutz und Informationssicherheit
Interne und externe Vertraulichkeitsvereinbarungen
Strikte Einhaltung der DSGVO- und TKG- Bestimmungen
TÜV-Zertifizierung
Damit Ihre Daten nicht in die falschen Hände gelangen, wird Datensicherheit bei meetyoo großgeschrieben. Wir haben unsere Informationssicherheit nach ISO/IEC 27001:2013 speziell für den Geltungsbereich Conferencing zertifizieren lassen. Mit diesem Zertifikat bescheinigt uns der TÜV, dass Ihre Daten stets in sicheren Händen sind und alle Prozesse bei meetyoo in den richtigen Bahnen laufen.
Zudem ist meetyoo bei der Bundesnetzagentur als Anbieter von Telekommunikationsdienstleistungen registriert und erfüllt alle entsprechenden gesetzlichen Anforderungen. Das Verzeichnis als PDF-Dokument können Sie hier einsehen.
Auftragsdatenverarbeitungsvereinbarung
Deutsche Unternehmen sind nach dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) sowie der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verpflichtet, alle personenbezogenen Daten datenschutzkonform zu verarbeiten.
Die Verpflichtung besteht bei Daten, die im eigenen Unternehmen genutzt werden (im Sinne von Sammeln, Speichern und Verarbeiten der Daten) und darüber hinaus auch bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch externe Dienstleister, die das Unternehmen beauftragt hat.
Das betrifft auch die Zusammenarbeit mit meetyoo als Dienstleister für Telekommunikations-Dienste wie Telefonkonferenzen, Webkonferenzen, Webinare, Webcasts und andere virtuelle Events.
Um die Datenverarbeitung durch Dienstleister datenschutzrechtlich abzusichern, gibt es die Auftrags(daten)verarbeitung. Mit der Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung können Unternehmen demnach Dienstleister gesetzeskonform mit der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten betrauen.
meetyoo bietet allen Kunden schriftliche Vereinbarungen für die datenschutzkonforme Verarbeitung und Nutzung der personenbezogenen Daten. Damit ist sichergestellt, dass die Unternehmen unserer Kunden alle Regelungen nach dem BDSG und DSGVO einhalten.
Allgemeine Bestimmungen über die Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung als PDF herunterladen
Technische und organisatorische Schutzmassnahmen
Unter Berücksichtigung des Stands der Technik, der Implementierungskosten und der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung sowie der unterschiedlichen Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere des Risikos für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen, konkretisiert diese Anlage nach Artikel 32 EU-Datenschutzgrundverordnung („DSGVO“), die getroffenen technischen und organisatorischen Schutzmaßnahmen, die sich aus der zugrunde liegenden Datenverarbeitung ergeben, um ein dem Risiko angemessenes Datenschutzniveau zu gewährleisten
Diese Anlage findet Anwendung auf alle Tätigkeiten, bei denen Mitarbeiter des Auftragsverarbeiters (Auftragnehmer) mit personenbezogenen oder sonstigen Daten des Verantwortlichen (Auftraggeber) in Berührung kommen können.
Technische und organisatorische Schutzmaßnahmen als PDF herunterladen